Die Pflegekraft darf sich frei und ohne Absprache in Ihrem Haus bewegen und hat kompletten Zugang zu vorhandenen Lebensmitteln
Haushaltskasse
Die Pflegekraft bekommt von Ihnen ein Haushaltsgeld für notwendige Einkäufe, sowie Erledigungen und führt darüber ein Kassenbuch mit der exakten Abrechnung und Kassenbelegen
Internet
Internet Zugang ist zwingend notwendig für die Pflegekraft, um mit Angehörigen und ihrer Heimat im Kontakt zu bleiben.
Falls Sie noch kein Internet besitzen, beraten wir Sie gerne, was die beste und günstigste Lösung für Sie ist
Telefon und Fernsehen
Beides ist von Vorteil, wenn vorhanden, aber nicht zwingend notwendig
Kosmetik-und Hygieneartikel
Diese Produkte muss die Pflegekraft selbst besorgen und bezahlen
Rechtliche Aspekte
Bei allen unseren vermittelten Pflegekräften handelt es sich nach geltenden Recht um freie, selbständige Pflegekräfte, die durch unsere Vermittlung selbständig in Ihrem Haushalt tätig werden.
Grundsätzlich gilt, alle unsere vermittelten Pflegekräfte sind krankenversichert.
Für die Vergütung der Osteuropäischen Pflegekraft gilt bei uns als Basis das deutsche Mindestlohn-Gesetz.
Das Auftragsverhältnis (Dienstleistungsvertrag) schließt eine Weisungsbefugnis und Organisation der Arbeitsabläufe durch Familienangehörige aus. Die Pflegekraft agiert im Rahmen ihrer Tätigkeit als selbstbestimmte Unternehmerin
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